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Letztes Update: 29 Juli 2019
Danke für Deine Registrierung für diese atlasGO Challenge!
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten ausschließlich in Zusammenhang mit der Challenge, für die Du Dich mit Deiner Registrierung anmeldest („Challenge“) und für das in diesem Zusammenhang begründete Rechtsverhältnis zwischen Atlas Unlimited Inc., einer Delaware public benefit corporation („Atlas“), und einer natürlichen Person, einer Gruppe von natürlichen Personen oder einer juristischen Person, die in der Registrierung näher bezeichnet ist („Sponsor“; Atlas und Sponsor jeweils einzeln „Partei“, gemeinsam „Parteien“). Das Rechtsverhältnis kommt mit Abschluss der Registrierung zustande („Verhältnis“), die AGB gelten ab dem Zeitpunkt der Einwilligung. Im Falle der Registrierung einer Gruppe von natürlichen Personen ist jede Person für die Einhaltung dieser AGB verantwortlich, sofern nicht etwas anderes geregelt ist.
Atlas wird im Rahmen dieses Verhältnisses folgende Dienstleistungen erbringen („Dienstleistungen“):
Der Sponsor ist für die Zahlung des in der Registrierung benannten Betrages in voller Höhe („Spende“) nach den folgenden Maßgaben verantwortlich. Durch die Registrierung des Sponsors für die Challenge, verpflichtet sich der Sponsor, eine nicht erstattungsfähige Spende an die von Atlas benannten Begünstigten zu zahlen. Der Sponsor zahlt den Betrag in voller Höhe direkt an die Begünstigten. Atlas erhält von den Begünstigten für seine Tätigkeit eine Service-Gebühr („Service-Gebühr“). Die Darstellung der Spenden und der Service-Gebühr im Registrierungsformular erfolgen ausschließlich zum Zwecke einer transparenten Darstellung; der Sponsor hat weder Rechte noch Pflichten im Hinblick auf die Service-Gebühr.
Der Sponsor erklärt, garantiert und sichert Folgendes zu:
Maßgaben für Gewinnspiele
Atlas wird alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Dienstleistungen entsprechend der aktuellen industriellen Standards zu erbringen und insbesondere im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Plattform versuchen, die Mangelhaftigkeit sowie Fehleranfälligkeit möglichst gering zu halten. Atlas ist jederzeit berechtigt, den Betrieb der Plattform zeitweise ganz oder teilweise einzustellen oder einstellen zu lassen, um beispielsweise Wartungsarbeiten durchzuführen. Sofern unerwartete Störungen auftreten, wird sich Atlas bemühen, dies zeitnah in Textform oder per E-Mail mitzuteilen.
Die Parteien sind sich einig, dass Atlas keine Garantie dafür übernimmt, dass die Plattform und/oder sonstige Dienstleistungen ohne Fehler, Mängel oder Störungen zugänglich und abrufbar sind und dass Atlas keine Haftung für Folgen übernimmt, die sich aus der Nutzung der Plattform oder der Dienstleistungen ergeben. Insbesondere übernimmt Atlas keine Haftung für die Marktfähigkeit und/oder die Eignung der Plattform und/oder Dienstleistungen für bestimmte Zwecke.
Im Rahmen dieses Verhältnisses werden keinerlei Urheberrechte, Patente, Markenrechte, gewerbliche Schutzrechte oder sonstiges geistiges Eigentum (gemeinsam „geistiges Eigentum“) abgetreten, übertragen oder weitergegeben.
Atlas gestattet dem Sponsor die Nutzung von geistigem Eigentum nach den folgenden Maßgaben. Die Nutzung ist beschränkt auf den Umfang, der für die Erbringung der Leistungen und die Nutzung der Atlas-Plattform durch den Sponsor nach diesen AGB notwendig ist. Die Einräumung dieser Rechte erfolgt zudem nicht-exklusiv und der Sponsor ist nicht berechtigt, diese Rechte an Dritte zu übertragen. Insbesondere ist der Sponsor nicht berechtigt, Änderungen oder Anpassungen an den Marken und Logos von Atlas vorzunehmen.
Der Sponsor überträgt Atlas das Recht zur Nutzung des von ihm bereitgestellten Inhaltes gemäß Ziffer 3 dieser AGB im zur Erbringung der Dienstleistungen notwendigen Umfang. Die Einräumung dieser Rechte erfolgt nicht-exklusiv; Atlas ist nicht berechtigt, die Rechte zu übertragen.
Nach Beendigung dieser AGB sind beide Parteien nur noch in dem Umfang zur Nutzung von geistigem Eigentum berechtigt, der erforderlich ist um zu Werbezwecken auf das Verhältnis hinzuweisen. Zudem können die Parteien weiterhin unter Verwendung von geistigem Eigentum auf den Inhalt der Challenge hinweisen.
Die Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen in Zusammenhang mit dem Verhältnis von der anderen Partei zugänglich gemachten Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach den Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind („vertrauliche Informationen“), unbefristet geheim zu halten und sie weder aufzuzeichnen, noch an Dritte weiterzugeben oder zu verwerten, sofern nicht die jeweils andere Partei zuvor schriftlich eingewilligt hat oder die Nutzung zur Erbringung der Leistungen nach diesen AGB erforderlich ist. Die Parteien werden durch geeignete vertragliche Abreden sicherstellen, dass sämtlichen für sie tätigen Personen – auch diese unbefristet – jede eigene Verwertung, Weitergabe an Dritte und unbefugte Aufzeichnung der vertraulichen Informationen unterlassen. Von diesen Vertraulichkeitsverpflichtungen ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen, die von den Parteien ohne Zugang zu vertraulichen Informationen unabhängig entwickelt wurden oder solche Informationen, die bei Abschluss dieses Verhältnisses öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieser AGB beruht.
Atlas übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Sponsors. Es obliegt dem Sponsor selbst, seinen Gesundheitszustand vor der Challenge zu überprüfen. Zudem übernimmt Atlas keine Haftung für Schäden aus Unfällen, die während der Challenge, insbesondere beim Radfahren, Laufen oder Gehen, entstehen und nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Atlas beruhen.
Unbeschadet dieser Regelungen gilt für die Haftung von Atlas im Übrigen Folgendes:
Bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger Pflichtverletzung haftet Atlas – gleich aus welchem Rechtsgrund – gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet Atlas nur für Schäden aus der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Challenge überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Sponsor regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit es um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie um Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz geht, oder sofern ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen wurde.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Atlas.
Atlas haftet nicht für Schäden Dritter, die der Sponsor im Rahmen der Durchführung dieses Verhältnisses verursacht. Insofern stellt der Sponsor Atlas von jeglichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.
Die erhobenen personenbezogenen Daten werden von Atlas zum Zwecke der Durchführung der Challenge genutzt. Atlas ist in diesem Zusammenhang insbesondere berechtigt, die vom Sponsor bereitgestellten Daten auf der Plattform zu veröffentlichen und im Rahmen des Gewinnspiels an die Partner zu übermitteln. Zur öffentlichen Darstellung sowie Bewerbung der Challenge können Atlas oder von Atlas beauftragte oder sonst autorisierte Dritte insbesondere nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO Bild- und Bildtonaufnahmen verarbeiten, verwerten und öffentlich wiedergeben. Die weiteren Datenschutzbestimmungen einschließlich der Rechte des Sponsors können der unter https://atlasgo.org/privacy/ abrufbaren Datenschutzerklärung entnommen werden.
Sofern eine der Parteien vollständig oder teilweise aufgrund eines Aktes höherer Gewalt daran gehindert ist, die Leistungen gemäß dieser AGB zu erbringen, wird die jeweils andere Partei keinerlei Ansprüche, gleich welcher Art, geltend machen. Die andere Partei wird soweit und solange von den Verpflichtungen aus diesen AGB befreit, wie die Partei aufgrund von höherer Gewalt an der Erbringung der Leistungen gehindert ist.
Es gelten die zwingenden Rechtsvorschriften desjenigen Landes, in dem der Sponsor sich gewöhnlich aufhält. Im Übrigen gilt kalifornisches Recht. Für den Fall, dass kalifornisches Recht Anwendung findet, werden die Parteien im Falle von Streitigkeiten folgendes Verfahren durchführen: Zunächst werden die Parteien versuchen, die Streitigkeit durch eine sog. informal resolution zu beenden. Sofern auf diesem Weg keine Lösung gefunden werden kann, werden die Parteien ein sog. confidential binding arbitration in San Francisco anstreben, das von der American Arbitration Association unter Anwendung der Commercial Arbitration Rules geleitet wird. Ausgenommen von diesem Verfahren sind Antraege im einstweiligen Verfahren bezüglich der Verletzung von IP-Rechten und/oder bezüglich der Verletzung von Vertraulichkeitsverpflichtungen.
Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Die Parteien sind sich einig, dass Atlas seine Verpflichtungen im Rahmen dieses Verhältnisses als unabhängiger Dienstleister erbringt und insbesondere kein Arbeitsverhältnis, kein Joint Venture oder ein sonstiges treuhänderisches Verhältnis begründet wird.
Die Parteien sind sich einig, dass die Rechte und Pflichten aus diesen AGB ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei nicht übertragen werden können. Dies gilt nicht für die Übertragung an Mutter- oder Tochtergesellschaften oder sonstige verbundene Unternehmen sowie im Falle einer Fusion, Übernahme oder dem Verkauf des Unternehmens.
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchsetzbar oder unvollständig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame, undurchsetzbare oder unvollständige Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen, undurchsetzbaren oder unvollständigen Regelung am nächsten kommt.
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